Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fastlane Consulting GmbH
1. Geltungsbereich
(1) Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fastlane Consulting GmbH, Leopoldstr. 31, 80802 München (im Folgenden: „Fastlane“) gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Fastlane, mit seinen Vertragspartnern (im Folgenden: „Kunden“) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, es sei denn Fastlane stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Selbst wenn Fastlane auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch dann, wenn Fastlane in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung und Leistung an ihn vorbehaltlos ausführt.
(3) Die AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Maßgeblich ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
(4) Die Angebote, Lieferungen und Leistungen von Fastlane, richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also solchen Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Als Unternehmer zählen auch solche Personen, welche diese Tätigkeit erst aufnehmen und zu diesem Zweck das konkret betroffene Geschäft vornehmen (sog. Existenzgründer).
(5) Individuelle Vereinbarungen und Angaben in unseren Angeboten und Verträgen haben Vorrang vor den AGB.
(6) Die Verwendung der männlichen Form bei der Nennung von Personen in dem nachfolgenden Text bedeutet keine geschlechtsspezifische Festlegung. Es sollen Angehörige aller Geschlechter gleichberechtigt angesprochen werden.
2. Leistungen von Fastlane
(1) Fastlane erbringt für die Kunden Dienstleistungen im Bereich des Online-Marketings; insbesondere im Bereich des Social-Media-Marketings mit dem Schwerpunkt auf der Plattform OnlyFans.com. Dabei wird Fastlane u.a. beratend und unterstützend für solche Kunden tätig, die eine eigene Only-Fans-Management Agentur zu gründen und/oder aufzubauen beabsichtigen.
(2) Fastlane bietet den Kunden zu dem in Abs. 1 genannten Zweck unter anderem den Zugang zu sog. Live-Calls und eigens produzierten Schulungsvideos an und stellt Muster-Vorlagen zur Verfügung.
(3) Die Leistungen von Fastlane unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Fastlane dem Kunden dabei nicht die Erbringung eines Werkes bzw. eines konkreten Erfolges.
(4) Schließt Fastlane mit dem Kunden eine von einem bestimmten Erfolg des Kunden abhängige Bonusvereinbarung ab, vermag dies den Charakter des Vertrages als Dienstvertrag nicht zu ändern.
3. Vertragsschluss
(1) Die Angebote, Präsentationen oder Webinare (z.B. auf Fastlane-Website [https://www.fastlane-consulting.de/], Social-Media Plattformen, Flyern oder Broschüren) sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Soweit der Kunde über die Website von Fastlane, über das Anklicken der Schaltfläche „Jetzt Bewerben“, der anschließenden Auswahl eines Tags, einer Uhrzeit, Eingabe des Namens, der E-Mail-Adresse sowie der Telefonnummer, einen Termin für einen Gesprächstermin (im Folgenden: „Meeting“) mit Fastlane anfragt, gibt der Kunde damit noch kein verbindliches Angebot ab.
(3) Fastlane vereinbart mit dem Kunden, welcher über einen der von Fastlane verwendeten Funnel (Webinar, Social- Media, Website) – wie im Falle von Abs. 1 - seine Kontaktdaten hinterlässt, ein unverbindliches Meeting und bestätigt dieses. In diesem Meeting werden dem Kunden die Dienstleistungen der Fastlane näher erläutert. Dieses Meeting findet fernmündlich, entweder per Telefon oder per Videotelefonie (z.B. Zoom) statt.
(4) Soweit sich der Kunde und die Fastlane in einem ersten oder einem weiteren Meeting über die wesentlichen Vertragsbestandteile einig werden, stellt Fastlane gemeinsam mit dem Kunden über das Costumer- Relationship-Management-Tool „Hubspot“ ein Angebot zusammen, in welchem die wesentlichen Vertragsbestandteile enthalten sind. Dieses Angebot seitens Fastlane ist verbindlich.
(5) Nachdem Fastlane ein verbindliches Angebot zusammengestellt hat, wird dem Kunden dieses Angebot, an eine von diesem hinterlegte E-Mail Adresse, elektronisch übermittelt. Der Kunde erhält nach Übermittlung des Angebots, die Gelegenheit dieses zu sichten und die Annahme des Angebots mittels seiner Unterschrift gegenüber Fastlane binnen eines Zeitraums von 24-Stunden zu erklären.
(6) Die Unterschrift unter dem Angebot erfolgt mittels elektronischer Signatur. Dem Kunden stehen zur Leistung seiner elektronischen Signatur die Online- Schnittstellen HelloSign, DocuSign oder DropboxSign zur Verfügung. Sämtlichen Online-Schnittstellen ist gemein, dass der Kunde zunächst seine E-Mail-Adresse verifizieren (d.h. er erhält von der Online-Schnittstelle eine weitere E-Mail an die jeweils angegebene E-Mail- Adresse, welche dann einen Bestätigungslink enthält, den der Kunde anklicken muss) und nachfolgend durch Zeichnung mit der Computer-Maus oder händisch seine Unterschrift leisten muss.
(7) Sobald der Kunde seine Unterschrift unter dem Angebot geleistet hat und er durch das Anklicken der Schaltflächen „Weiter“ und „Fertig“ dieses unterschriebene Angebot der Fastlane übermittelt hat, kommt der Vertrag zustande (Vertragsschluss).
(8) HelloSign, DocuSign und DropboxSign weisen nach erfolgter elektronischer Signatur ein Prüfprotokoll aus, welches als Nachweis des Zugriffs, der Prüfung und der Unterzeichnung der Verträge verwendet werden kann. Allen ist zudem gemein, dass die innerhalb der Europäischen Union geltenden Vorschriften von eIDAS und der DSGVO erfüllt werden.
(9) Der Kunde erhält im Anschluss an den Vertragsschluss nochmals eine Vertragsbestätigung durch Fastlane oder automatisch generiert durch die jeweils verwendete Online-Schnittstelle.
(10)Aufgrund der begrenzen Teilnehmeranzahl zu den von der Fastlane angebotenen Leistungen, werden die Angebote bzw. Anfragen von potentiellen Kunden in der Reihenfolge ihres Eintreffens behandelt.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat die Leistungserbringung durch Fastlane
durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern.
(2) Insbesondere ist der Kunde dazu verpflichtet, die ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit Fastlane überlassenen Zugänge zu den Kunden-Portalen wie z.B. Kajabi und Google-Drive gegen die unbefugte Nutzung durch Dritte zu schützen. Sobald der Kunde davon Kenntnis erlangt, dass seine Zugangsdaten dritten Personen zugänglich geworden sind, ist er verpflichtet, sein Passwort unverzüglich zu ändern oder – falls dies nicht möglich ist – Fastlane unverzüglich darüber zu
informieren.
(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden
Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von Fastlane zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Fastlane, bleibt der Vergütungsanspruch von Fastlane unberührt.
5. Preise, Zahlung
(1) Die Preise gelten für den in den unterschriebenen Angeboten aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Die Preise verstehen sich in EUR netto. Zu den Preisen kommt die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19,00 % hinzu.
(2) Die Zahlung hat innerhalb von 5 Tagen nach Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung zu erfolgen. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Zahlungseingang auf dem genannten Bankkonto von Fastlane. Gleichgültig ist, ob zu diesem Zeitpunkt bereits die vertraglich vereinbarte Leistung von Fastlane erbracht wurde.
(3) Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, gerät der Kunde mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Die Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Zinssatz beträgt 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
(4) Für die erste Mahnung werden keine Mahngebühren, für die zweite in Höhe von 4,50 Euro und für die dritte werden Mahngebühren in Höhe von 9,00 Euro fällig. Nach der dritten Mahnung werden die Forderungen an ein Inkassounternehmen/Rechtsanwalt übergeben (20 Tage nach Rechnungsstellung).
(5) Der Kunde ist zum Zurückbehalt und zur Aufrechnung gegenüber Forderungen der Fastlane nur befugt, wenn seine Ansprüche sich aus demselben Vertragsverhältnis ergeben und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(7) Unabhängig von der Zahlungsvereinbarung im Einzelfall ist Fastlane berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen der Fastlane durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird. Fastlane stehen die Rechte nach § 321 BGB (Unsicherheitseinrede) zu. Fastlane ist in diesem Fall auch berechtigt, alle noch nicht verjährten Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden fällig zu stellen. Nach erfolglosem Fristablauf kann Fastlane vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Etwaige Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, sind in diesem Fall gegenüber Fastlane, im Rahmen der gesetzlichen Regelung, ausgeschlossen.
6. Leistungsbereitstellung
(1) Fastlane stellt dem Kunden, über die bei Vertragsschluss hinterlegte E-Mail Adresse, ein persönliches Konto auf den Plattformen Kajabi sowie Google-Drive zur Verfügung.
(2) Über die Internetseite https://member.fastlane- consulting.de/, erhält der Kunde Zugang zu seinem persönlichen Kundenbereich.
(3) Über diesen Kundenbereich erhält der Kunde Zugriff auf die in unterschiedliche Kategorien und Unterkategorien unterteilten Schulungsvideos, aufgezeichnete Live-Calls sowie Vorlagen.
(4) Die sog. Live-Calls finden online mittels Zoom statt. Die Einladung zu den jeweiligen Live-Calls ist mittels eines im Kundenbereich hinterlegten Weblinks abrufbar.
(5) Fastlane ist für den Fall des Verzugs gem. Ziff. 5 Abs. 3 dieser AGB berechtigt, von ihrem Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der weiteren Leistungsbereitstellung Gebrauch zu machen, bis die fällige Zahlung durch den Kunden erbracht wurde.
7. Gewährleistung
(1) Auf die Verträge, welche Fastlane mit ihren Kunden
schließt, ist das Dienstvertragsrecht anzuwenden. Es
gelten die Vorschriften der §§ 611 ff. BGB.
(2) Das Dienstvertragsrecht kennt – im Unterschied etwa zum Kaufrecht (§§ 434 ff. BGB) oder Werkvertragsrecht (§§ 634 ff. BGB) – keine speziellen Vorschriften zur Gewährleistung bei einer schlecht ausgeführten
Leistung.
(3) Leistet Fastlane zum maßgeblichen Zeitpunkt oder im maßgeblichen Zeitraum – d.h. während der Laufzeit des Vertrages - (vgl. § 271 BGB) nicht (sog. Nichtleistung), dann besteht die Leistungspflicht aus dem Dienstvertrag gleichwohl unverändert fort. Nichtleistung meint in
diesem Sinne, dass überhaupt keine Leistungen der Fastlane erbracht werden. Eine Nichtleistung in diesem Sinne wäre, wenn die Fastlane dem Kunden keinen Zugriff auf den Kundenbereich (Ziff. 6 Abs. 1, Abs. 2 BGB) ermöglicht.
(4) Im Falle einer solchen Nichtleistung durch Fastlane kommt zugunsten des Kunden ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung unter den Voraussetzungen von §§ 280 Abs. 1 S. 1, Abs. 3, 281 BGB in Betracht. In diesem Fall hat der Kunde gem. § 281 Abs. 1 S. 1 BGB Fastlane zuvor eine Frist zur Nachholung zu setzen.
(5) Ein Schadensersatzanspruch nach Abs. 4 kommt nicht in Betracht, wenn Fastlane die Erbringung der Leistung unmöglich ist.
(6) Ist Fastlane die Leistungserbringung unmöglich, verliert Fastlane gem. § 326 Abs. 1 S. 1 BGB den Anspruch auf Zahlung der Vergütung gegen den Kunden, es sei denn, der Kunde ist für den Eintritt der Unmöglichkeit, auf Grund dessen Fastlane nicht zu leisten braucht, allein oder weit überwiegend verantwortlich oder dieser von der Fastlane nicht zu vertretende Umstand, tritt zu einer Zeit ein, zu welcher der Kunde im Verzug der Annahme der Leistung ist (§ 326 Abs. 2 S. 1 BGB).
(7) Eine sog. Schlechtleistung ist bei Dienstverträgen auch ohne ein besonderes gesetzliches Gewährleistungssystem denkbar. Eine solche kommt gem. §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB dann in Betracht, wenn Fastlane die geschuldete Tätigkeit im Allgemeinen - unter Berücksichtigung der persönlichen Fähigkeiten - nicht „lege artis“, also nach den jeweils anerkannten Regeln und Standards, die für die geschuldete Tätigkeit gelten, erbringt.
(8) Für den Fall einer Schlechtleistung besteht grundsätzlich der Vergütungsanspruch der Fastlane fort. Das Dienstvertragsrecht kennt weder eine Minderung als Gestaltungsrecht noch eine Minderung kraft Gesetzes.
(9) Im Falle einer etwaigen Schlechtleistung, muss der Kunde, um Ansprüche daraus herzuleiten, gegenüber Fastlane unverzüglich, spätestens jedoch binnen 3 Tagen, schriftlich die Schlechtleistung anzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, sind Ersatzansprüche diesbezüglich ausgeschlossen, es sei denn Fastlane hat die Schlechtleistung vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet. Es obliegt dem Kunden, einen ersatzfähigen Schaden in diesem Fall zu beziffern.
(10)Kommt der Kunde mit der Annahme der Dienste der Fastlane in Verzug, so kann Fastlane gemäß § 615 S. 1 BGB für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zu einer Nachleistung verpflichtet zu sein. Sollte der Kunde nach Leistungsbereitstellung nach § 6 Abs. 1 und dem Zugriff auf den Kundenbereich, die dort von Fastlane hinterlegten Videos nicht abrufen oder sich nicht registrieren, kann Fastlane weiterhin die Zahlung der Vergütung verlangen.
(11) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
8. Haftung
(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Auf Schadensersatz haftet Fastlane– gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Fastlane vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerheblicher Pflichtverletzung) nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die sich aus dieser Ziff. 8 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden Fastlane nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die einen wichtigen Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB darstellt, kann der Kunde nur kündigen, wenn Fastlane die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
(5) Die Haftung durch Fastlane ist auf den Nettowert, des zwischen Fastlane und dem Kunden geschlossenen Vertrages, begrenzt. Sie beschränkt sich stets auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden und erfasst keine mittelbaren Folgeschäden, wie etwa entgangenen Gewinn.
9. Kündigung
(1) Dem Kunden steht ein ordentliches Kündigungsrecht
nicht zu.
(2) Die Verträge mit Fastlane können von jedem Vertragsteil
aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfass und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann (sog. fristlose Kündigung).
(3) Die fristlose Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen ab dem Zeitpunkt erfolgen, in dem der Kündigungsberechtigte für den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt (§ 626 Abs. 2 BGB).
(4) Die Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen.
(5) Aufgrund der Stellung des Kunden als Unternehmer
steht diesem ein Widerrufsrecht nicht zu.
10. Urheberrecht
(1) Fastlane behält sich an allen Bildern, Filmen, Videos, Texten und Vorlagen, die auf der Fastlane-Website [https://www.fastlane-consulting.de/] oder im Kundenbereich [https://member.fastlane-consulting.de/] veröffentlicht werden, das Eigentums- und Urheberrecht vor.
(2) Eine nicht ausdrücklich im Vertrag genehmigte Verwendung, Verbreitung, Vervielfältigung der bereitgestellten Bilder, Filme, Videos, Texte und Vorlagen, sowie die Aufzeichnung oder Übertragung von Videokonferenzen, ist nicht gestattet.
11. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, Rechtswahl
(1) Alleiniger Erfüllungsort und Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist München.
(2) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen Fastlane und dem Kunden gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts.
(3) Abweichungen von einem geschlossenen Vertrag und diesen AGB bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Abbedingung dieser Schriftformklausel.
(1) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, mit der der ursprünglich erstrebte wirtschaftliche Zweck bestmöglich erreicht wird.
Stand November 2022
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fastlane Consulting GmbH
1. Geltungsbereich
(1) Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fastlane Consulting GmbH, Leopoldstr. 31, 80802 München (im Folgenden: „Fastlane“) gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Fastlane, mit seinen Vertragspartnern (im Folgenden: „Kunden“) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, es sei denn Fastlane stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Selbst wenn Fastlane auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch dann, wenn Fastlane in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung und Leistung an ihn vorbehaltlos ausführt.
(3) Die AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Maßgeblich ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
(4) Die Angebote, Lieferungen und Leistungen von Fastlane, richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also solchen Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Als Unternehmer zählen auch solche Personen, welche diese Tätigkeit erst aufnehmen und zu diesem Zweck das konkret betroffene Geschäft vornehmen (sog. Existenzgründer).
(5) Individuelle Vereinbarungen und Angaben in unseren Angeboten und Verträgen haben Vorrang vor den AGB.
(6) Die Verwendung der männlichen Form bei der Nennung von Personen in dem nachfolgenden Text bedeutet keine geschlechtsspezifische Festlegung. Es sollen Angehörige aller Geschlechter gleichberechtigt angesprochen werden.
2. Leistungen von Fastlane
(1) Fastlane erbringt für die Kunden Dienstleistungen im Bereich des Online-Marketings; insbesondere im Bereich des Social-Media-Marketings mit dem Schwerpunkt auf der Plattform OnlyFans.com. Dabei wird Fastlane u.a. beratend und unterstützend für solche Kunden tätig, die eine eigene Only-Fans-Management Agentur zu gründen und/oder aufzubauen beabsichtigen.
(2) Fastlane bietet den Kunden zu dem in Abs. 1 genannten Zweck unter anderem den Zugang zu sog. Live-Calls und eigens produzierten Schulungsvideos an und stellt Muster-Vorlagen zur Verfügung.
(3) Die Leistungen von Fastlane unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Fastlane dem Kunden dabei nicht die Erbringung eines Werkes bzw. eines konkreten Erfolges.
(4) Schließt Fastlane mit dem Kunden eine von einem bestimmten Erfolg des Kunden abhängige Bonusvereinbarung ab, vermag dies den Charakter des Vertrages als Dienstvertrag nicht zu ändern.
3. Vertragsschluss
(1) Die Angebote, Präsentationen oder Webinare (z.B. auf Fastlane-Website [https://www.fastlane-consulting.de/], Social-Media Plattformen, Flyern oder Broschüren) sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Soweit der Kunde über die Website von Fastlane, über das Anklicken der Schaltfläche „Jetzt Bewerben“, der anschließenden Auswahl eines Tags, einer Uhrzeit, Eingabe des Namens, der E-Mail-Adresse sowie der Telefonnummer, einen Termin für einen Gesprächstermin (im Folgenden: „Meeting“) mit Fastlane anfragt, gibt der Kunde damit noch kein verbindliches Angebot ab.
(3) Fastlane vereinbart mit dem Kunden, welcher über einen der von Fastlane verwendeten Funnel (Webinar, Social- Media, Website) – wie im Falle von Abs. 1 - seine Kontaktdaten hinterlässt, ein unverbindliches Meeting und bestätigt dieses. In diesem Meeting werden dem Kunden die Dienstleistungen der Fastlane näher erläutert. Dieses Meeting findet fernmündlich, entweder per Telefon oder per Videotelefonie (z.B. Zoom) statt.
(4) Soweit sich der Kunde und die Fastlane in einem ersten oder einem weiteren Meeting über die wesentlichen Vertragsbestandteile einig werden, stellt Fastlane gemeinsam mit dem Kunden über das Costumer- Relationship-Management-Tool „Hubspot“ ein Angebot zusammen, in welchem die wesentlichen Vertragsbestandteile enthalten sind. Dieses Angebot seitens Fastlane ist verbindlich.
(5) Nachdem Fastlane ein verbindliches Angebot zusammengestellt hat, wird dem Kunden dieses Angebot, an eine von diesem hinterlegte E-Mail Adresse, elektronisch übermittelt. Der Kunde erhält nach Übermittlung des Angebots, die Gelegenheit dieses zu sichten und die Annahme des Angebots mittels seiner Unterschrift gegenüber Fastlane binnen eines Zeitraums von 24-Stunden zu erklären.
(6) Die Unterschrift unter dem Angebot erfolgt mittels elektronischer Signatur. Dem Kunden stehen zur Leistung seiner elektronischen Signatur die Online- Schnittstellen HelloSign, DocuSign oder DropboxSign zur Verfügung. Sämtlichen Online-Schnittstellen ist gemein, dass der Kunde zunächst seine E-Mail-Adresse verifizieren (d.h. er erhält von der Online-Schnittstelle eine weitere E-Mail an die jeweils angegebene E-Mail- Adresse, welche dann einen Bestätigungslink enthält, den der Kunde anklicken muss) und nachfolgend durch Zeichnung mit der Computer-Maus oder händisch seine Unterschrift leisten muss.
(7) Sobald der Kunde seine Unterschrift unter dem Angebot geleistet hat und er durch das Anklicken der Schaltflächen „Weiter“ und „Fertig“ dieses unterschriebene Angebot der Fastlane übermittelt hat, kommt der Vertrag zustande (Vertragsschluss).
(8) HelloSign, DocuSign und DropboxSign weisen nach erfolgter elektronischer Signatur ein Prüfprotokoll aus, welches als Nachweis des Zugriffs, der Prüfung und der Unterzeichnung der Verträge verwendet werden kann. Allen ist zudem gemein, dass die innerhalb der Europäischen Union geltenden Vorschriften von eIDAS und der DSGVO erfüllt werden.
(9) Der Kunde erhält im Anschluss an den Vertragsschluss nochmals eine Vertragsbestätigung durch Fastlane oder automatisch generiert durch die jeweils verwendete Online-Schnittstelle.
(10)Aufgrund der begrenzen Teilnehmeranzahl zu den von der Fastlane angebotenen Leistungen, werden die Angebote bzw. Anfragen von potentiellen Kunden in der Reihenfolge ihres Eintreffens behandelt.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat die Leistungserbringung durch Fastlane
durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern.
(2) Insbesondere ist der Kunde dazu verpflichtet, die ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit Fastlane überlassenen Zugänge zu den Kunden-Portalen wie z.B. Kajabi und Google-Drive gegen die unbefugte Nutzung durch Dritte zu schützen. Sobald der Kunde davon Kenntnis erlangt, dass seine Zugangsdaten dritten Personen zugänglich geworden sind, ist er verpflichtet, sein Passwort unverzüglich zu ändern oder – falls dies nicht möglich ist – Fastlane unverzüglich darüber zu
informieren.
(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden
Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von Fastlane zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Fastlane, bleibt der Vergütungsanspruch von Fastlane unberührt.
5. Preise, Zahlung
(1) Die Preise gelten für den in den unterschriebenen Angeboten aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Die Preise verstehen sich in EUR netto. Zu den Preisen kommt die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19,00 % hinzu.
(2) Die Zahlung hat innerhalb von 5 Tagen nach Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung zu erfolgen. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Zahlungseingang auf dem genannten Bankkonto von Fastlane. Gleichgültig ist, ob zu diesem Zeitpunkt bereits die vertraglich vereinbarte Leistung von Fastlane erbracht wurde.
(3) Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, gerät der Kunde mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Die Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Zinssatz beträgt 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
(4) Für die erste Mahnung werden keine Mahngebühren, für die zweite in Höhe von 4,50 Euro und für die dritte werden Mahngebühren in Höhe von 9,00 Euro fällig. Nach der dritten Mahnung werden die Forderungen an ein Inkassounternehmen/Rechtsanwalt übergeben (20 Tage nach Rechnungsstellung).
(5) Der Kunde ist zum Zurückbehalt und zur Aufrechnung gegenüber Forderungen der Fastlane nur befugt, wenn seine Ansprüche sich aus demselben Vertragsverhältnis ergeben und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(7) Unabhängig von der Zahlungsvereinbarung im Einzelfall ist Fastlane berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen der Fastlane durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird. Fastlane stehen die Rechte nach § 321 BGB (Unsicherheitseinrede) zu. Fastlane ist in diesem Fall auch berechtigt, alle noch nicht verjährten Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden fällig zu stellen. Nach erfolglosem Fristablauf kann Fastlane vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Etwaige Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, sind in diesem Fall gegenüber Fastlane, im Rahmen der gesetzlichen Regelung, ausgeschlossen.
6. Leistungsbereitstellung
(1) Fastlane stellt dem Kunden, über die bei Vertragsschluss hinterlegte E-Mail Adresse, ein persönliches Konto auf den Plattformen Kajabi sowie Google-Drive zur Verfügung.
(2) Über die Internetseite https://member.fastlane- consulting.de/, erhält der Kunde Zugang zu seinem persönlichen Kundenbereich.
(3) Über diesen Kundenbereich erhält der Kunde Zugriff auf die in unterschiedliche Kategorien und Unterkategorien unterteilten Schulungsvideos, aufgezeichnete Live-Calls sowie Vorlagen.
(4) Die sog. Live-Calls finden online mittels Zoom statt. Die Einladung zu den jeweiligen Live-Calls ist mittels eines im Kundenbereich hinterlegten Weblinks abrufbar.
(5) Fastlane ist für den Fall des Verzugs gem. Ziff. 5 Abs. 3 dieser AGB berechtigt, von ihrem Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der weiteren Leistungsbereitstellung Gebrauch zu machen, bis die fällige Zahlung durch den Kunden erbracht wurde.
7. Gewährleistung
(1) Auf die Verträge, welche Fastlane mit ihren Kunden
schließt, ist das Dienstvertragsrecht anzuwenden. Es
gelten die Vorschriften der §§ 611 ff. BGB.
(2) Das Dienstvertragsrecht kennt – im Unterschied etwa zum Kaufrecht (§§ 434 ff. BGB) oder Werkvertragsrecht (§§ 634 ff. BGB) – keine speziellen Vorschriften zur Gewährleistung bei einer schlecht ausgeführten
Leistung.
(3) Leistet Fastlane zum maßgeblichen Zeitpunkt oder im maßgeblichen Zeitraum – d.h. während der Laufzeit des Vertrages - (vgl. § 271 BGB) nicht (sog. Nichtleistung), dann besteht die Leistungspflicht aus dem Dienstvertrag gleichwohl unverändert fort. Nichtleistung meint in
diesem Sinne, dass überhaupt keine Leistungen der Fastlane erbracht werden. Eine Nichtleistung in diesem Sinne wäre, wenn die Fastlane dem Kunden keinen Zugriff auf den Kundenbereich (Ziff. 6 Abs. 1, Abs. 2 BGB) ermöglicht.
(4) Im Falle einer solchen Nichtleistung durch Fastlane kommt zugunsten des Kunden ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung unter den Voraussetzungen von §§ 280 Abs. 1 S. 1, Abs. 3, 281 BGB in Betracht. In diesem Fall hat der Kunde gem. § 281 Abs. 1 S. 1 BGB Fastlane zuvor eine Frist zur Nachholung zu setzen.
(5) Ein Schadensersatzanspruch nach Abs. 4 kommt nicht in Betracht, wenn Fastlane die Erbringung der Leistung unmöglich ist.
(6) Ist Fastlane die Leistungserbringung unmöglich, verliert Fastlane gem. § 326 Abs. 1 S. 1 BGB den Anspruch auf Zahlung der Vergütung gegen den Kunden, es sei denn, der Kunde ist für den Eintritt der Unmöglichkeit, auf Grund dessen Fastlane nicht zu leisten braucht, allein oder weit überwiegend verantwortlich oder dieser von der Fastlane nicht zu vertretende Umstand, tritt zu einer Zeit ein, zu welcher der Kunde im Verzug der Annahme der Leistung ist (§ 326 Abs. 2 S. 1 BGB).
(7) Eine sog. Schlechtleistung ist bei Dienstverträgen auch ohne ein besonderes gesetzliches Gewährleistungssystem denkbar. Eine solche kommt gem. §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB dann in Betracht, wenn Fastlane die geschuldete Tätigkeit im Allgemeinen - unter Berücksichtigung der persönlichen Fähigkeiten - nicht „lege artis“, also nach den jeweils anerkannten Regeln und Standards, die für die geschuldete Tätigkeit gelten, erbringt.
(8) Für den Fall einer Schlechtleistung besteht grundsätzlich der Vergütungsanspruch der Fastlane fort. Das Dienstvertragsrecht kennt weder eine Minderung als Gestaltungsrecht noch eine Minderung kraft Gesetzes.
(9) Im Falle einer etwaigen Schlechtleistung, muss der Kunde, um Ansprüche daraus herzuleiten, gegenüber Fastlane unverzüglich, spätestens jedoch binnen 3 Tagen, schriftlich die Schlechtleistung anzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, sind Ersatzansprüche diesbezüglich ausgeschlossen, es sei denn Fastlane hat die Schlechtleistung vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet. Es obliegt dem Kunden, einen ersatzfähigen Schaden in diesem Fall zu beziffern.
(10)Kommt der Kunde mit der Annahme der Dienste der Fastlane in Verzug, so kann Fastlane gemäß § 615 S. 1 BGB für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zu einer Nachleistung verpflichtet zu sein. Sollte der Kunde nach Leistungsbereitstellung nach § 6 Abs. 1 und dem Zugriff auf den Kundenbereich, die dort von Fastlane hinterlegten Videos nicht abrufen oder sich nicht registrieren, kann Fastlane weiterhin die Zahlung der Vergütung verlangen.
(11) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
8. Haftung
(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Auf Schadensersatz haftet Fastlane– gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Fastlane vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerheblicher Pflichtverletzung) nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die sich aus dieser Ziff. 8 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden Fastlane nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die einen wichtigen Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB darstellt, kann der Kunde nur kündigen, wenn Fastlane die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
(5) Die Haftung durch Fastlane ist auf den Nettowert, des zwischen Fastlane und dem Kunden geschlossenen Vertrages, begrenzt. Sie beschränkt sich stets auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden und erfasst keine mittelbaren Folgeschäden, wie etwa entgangenen Gewinn.
9. Kündigung
(1) Dem Kunden steht ein ordentliches Kündigungsrecht
nicht zu.
(2) Die Verträge mit Fastlane können von jedem Vertragsteil
aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfass und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann (sog. fristlose Kündigung).
(3) Die fristlose Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen ab dem Zeitpunkt erfolgen, in dem der Kündigungsberechtigte für den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt (§ 626 Abs. 2 BGB).
(4) Die Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen.
(5) Aufgrund der Stellung des Kunden als Unternehmer
steht diesem ein Widerrufsrecht nicht zu.
10. Urheberrecht
(1) Fastlane behält sich an allen Bildern, Filmen, Videos, Texten und Vorlagen, die auf der Fastlane-Website [https://www.fastlane-consulting.de/] oder im Kundenbereich [https://member.fastlane-consulting.de/] veröffentlicht werden, das Eigentums- und Urheberrecht vor.
(2) Eine nicht ausdrücklich im Vertrag genehmigte Verwendung, Verbreitung, Vervielfältigung der bereitgestellten Bilder, Filme, Videos, Texte und Vorlagen, sowie die Aufzeichnung oder Übertragung von Videokonferenzen, ist nicht gestattet.
11. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, Rechtswahl
(1) Alleiniger Erfüllungsort und Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist München.
(2) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen Fastlane und dem Kunden gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts.
(3) Abweichungen von einem geschlossenen Vertrag und diesen AGB bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Abbedingung dieser Schriftformklausel.
(1) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, mit der der ursprünglich erstrebte wirtschaftliche Zweck bestmöglich erreicht wird.
Stand November 2022
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© 2023
Fastlane Consulting GmbH
Leopoldstraße 31 - 80802 Munich - Germany
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